Feuerwehrförderverein Utecht e.V.

Zehn interessierte Bürgerinnen und Bürger gründeten am 10.April 2017 im Gemeinschaftshaus Utecht den „Feuerwehrförderverein Utecht“ und gaben somit den Startschuss, die Freiwillige Feuerwehr Utecht in ihrer Arbeit aktiv zu unterstützen. Die notarielle Beglaubigung ist vorhanden und die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Amtsgericht bestätigt. Zum 1. Vorsitzenden wurde Herr Ralf S. Müller aus Campow und zum 2. Vorsitzenden wurde Herr Peter Martens aus Utecht, gewählt.

Im § 2 der Satzung sind der Zweck und das Ziel formuliert: Der Verein fördert den Brandschutz, unterstützt die freiwillige Feuerwehr materiell sowie inmateriell, fördert die Kameradschaft und führt Veranstaltungen für die Feuerwehr durch. Dabei verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke. Ergänzend wird sich der Verein für die personelle Verstärkung des Personalbestandes und für die materielle Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr bemühen, dadurch die Einsatzbereitschaft dieser erhöhen. Alle diese Ziele stehen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, denn Brandschutz geht alle an. Wir hoffen auf das Interesse der Mitglieder der Gemeinde Utecht, also auf Ihre aktive oder auch passive Mitarbeit.

Im Mai 2017 wurden der Verein im Amtsregister beim Kreisgericht in Grevesmühlen mit dem Zusatz e.V. eingetragen und im August 2017 wurde die Steuerbefreiung durch das zuständige Finanzamt bestätigt. Somit sind wir berechtigt, für unsere Mitglieder und Spender „Bescheinigungen für Sach- oder Geldspenden“ auszustellen.

Weiterhin unterstützt der Verein die Freiwillige Feuerwehr bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, welche dem Gemeinwohl der Mitglieder und der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde dienen.  Dazu gehören solche Veranstaltungen, wie Osterfeuer, Tannenbaumverbrennen, Grillfest und weitere Veranstaltungen.

Am 9.Juni 2018 wurde der Amtswehrtag der Freiwilligen Feuerwehren unter Leitung der Ortsfeuerwehr und in Regie des Bürgermeisters und des Amtes Rehna und unter Mithilfe dieses Vereines durchgeführt. An dieser Vergleichsübung nehmen die Feuerwehren aus Carlow, Dechow, Schlagsdorf und Rehna teil. Mehrere hunderte Gäste wohnten dem Vergleich bei.

Unser Werbeaufsteller

Satzung des Vereins:

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Feuerwehrförderverein Utecht, hat seinen Sitz in Utecht und wurde beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Er führt nun den Zusatz e.V.

§ 2 Zweck und Zie!

Der Verein fördert den Brandschutz, unterstützt die Freiwillige Feuenruehr (im Weiteren FF) materiell sowie immateriell, er fördert die Kameradschaft und führt Veranstaltungen für die FF durch. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Die Vereinsmittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke’verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck’der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereins können natürliche Personen, juristische Personen und Körperschaften sein. Die Mitgliedschaft beginnt durch schriftliche Beitrittserklärung und endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Ausschluss wird durch Vorstandsbeschluss verhängt, wenn sich ein Mitglied schwere Verstöße gegen die Vereinsregeln zuschulden kommen lässt. Über Beitritt und Austritt entscheidet der Vorstand.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben in der Versammlung Stimmrecht und können Anträge stellen. Sie wählen den Vorstand, haben den in der Mitgliederversammlung festgelegten Jahresbeitrag zu bezahlen und den Verein in seinen  Zielen  zu unterstützen.

§ 5 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung wird’1-mal jährlich mit Frist von 10 Tagen mittels Aushang am schwarzen Brett und auf der Homepage der Gemeinde Utecht im Internet, unter Nennung der Tagesordnung, einberufen.Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann mit einem Dritte! (1/3) der Mitgliederstimmen gefordert werden. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder, bei Vereinsauflösung mit Zweidrittelmehrheit (213). Die Versammlungen werden protokolliert und das Protokoll wird von 2 Mitgliedern unterzeichnet. Die Mitgliederversammlung kann Geschäftsordnungen erlassen, die weitere Bereiche regeln. Der Vorstand, bestehend aus dem 1. und 2.Vorsitzenden, wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit auf unbestimmte Zeit gewählt. Die beiden Vorsitzenden sind jeder für sich alleinvertretungsbefugt.

§ 6 Vereinsauflösung

Die Vereinsauflösung kann die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit /2/3) beschließen. Die Vorsitzenden werden zum Liquidator bestimmt. Sie haben die Vereinsauflösung beim Amtsgericht und dem Finanzamt anzumelden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit, fällt das Vermögen des Vereins an die FF Utecht, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Utecht, den 10. April 2017

Fragen zur Thematik beantworten:

1.Vorsitzender

Ralf S. Müller  E-Mail: mueller.sh(at)arcor.de

2.Vorsitzender:

Peter Martens E-Mail: peter_martens@web.de

Berater im Vorstand

Andreas Stöhr E-Mail: andreas.stoehr(at)arcor.de

Bankverbindung des Vereins:

Sparkasse zu Lübeck AG

IBAN DE15 2305 0101 0160 3747 99

BIC NOLADE21SPL