Entsorgen von Gartenabfällen

Das Ordnungsamt informiert:
Das Entsorgen von Gartenabfällen
in Wald und Flur ist verboten!


Sehr geehrte Einwohner/ innen der Gemeinde Utecht,
Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen
möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der
freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die
Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es
sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch
kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal und stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer empfindlichen
Geldbuße geahndet werden kann.
Pflanzliche Abfälle sind entweder im eigenen Garten zu
kompostieren oder können – wie der übrige Müll – dem öffentlichen
Entsorgungsträger überlassen werden. Denn Wald- und
Grünflächen in der freien Natur sind in der Regel eine gut
abgestimmte Lebensgemeinschaft. Bringt man zusätzliche
Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das
Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig
gestört.
Allen Einwohnern aus dem Amtsbereich Rehna stehen für die
Entsorgung von Gartenabfällen seit 2016 zwei Annahmestellen zur
Verfügung. Dieser Service ist auch für Sie bis zu einer Abgabemenge
von 5 m3 pro Monat kostenfrei!
Hinweise zur Nutzung der Annahmestellen, finden Sie auf der
Website des Amtes Rehna unter www.rehna.de oder auf der
nächsten Seite.
Daher unser Apell: Nutzen Sie bitte die aufgezeigten Möglichkeiten
um die anfallenden Gartenabfälle umweltgerecht zu entsorgen.
Amt Rehna
als örtliche Ordnungsbehörde