Das Ordnungsamt informiert

Das Entsorgen von Gartenabfällen in Wald und Flur ist verboten!

Sehr geehrte Einwohner/innen der Gemeinde Utecht,

Grünschnitt, Gras, und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist illegal und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.

Pflanzliche Abfälle sind entweder im eigenen Garten zu kompostieren oder können – wie der übrige Müll – dem öffentlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Denn Wald- und Grünflächen in der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Bringt man zusätzliche Komponenten in dieses Gleichgewicht ein, verändert sich das Nährstoffangebot und die sensiblen Ökosysteme werden langfristig gestört.

Allen Einwohnern aus dem Amtsbereich Rehna stehen für die Entsorgung von Gartenabfällen seit 2016 zwei Annahmestellen zur Verfügung. Dieser Service ist auch für Sie bis zu einer Abgabemenge von 5 m³ pro Monat kostenfrei!

Hinweise zur Nutzung der Annahmestellen, finden Sie auf der Website des Amtes Rehna unter www.rehna.de oder auf der nächsten Seite.

Daher unser Apell: Nutzen Sie bitte die aufgezeigten Möglichkeiten um die anfallenden Gartenabfälle umweltgerecht zu entsorgen.

Amt Rehna

als örtliche Ordnungsbehörde

Fragen und Antworten zur Grünschnittsammlung des Amtes Rehna

Warum betreibt das Amt Rehna eine Grünschnittannahme?

Auf Grundlage des § 3 Absatz 7 Nummer 1 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) betreibt das Amt Rehna die Grünschnittannahme zur Erfassung von Gartenabfällen aus privaten Haushaltungen. Damit folgen wir der Maßgabe des § 5 Absatz 2 des Abfallwirtschaftsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (AbfWG M-V) und unterstützen aktiv den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Nordwestmecklenburg bei der Durchführung der Erfassung und Verwertung von überlassungspflichtigen Gartenabfällen. Um eine flächendeckende Erfassung in dem gesamten Amtsbereich sicherzustellen, wurde seit 2016 eine zweite Sammelstelle eingerichtet.

Was muss ich bei der Anlieferung beachten?

Jeder Einwohner des Amtes Rehna ist berechtigt, Gartenabfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, auf den Sammelplätzen abzugeben. Die Sammelstellen prüfen die Identität und den Wohnort des Anlieferers und sind befugt, die Annahme von Gartenabfällen, die nach Art und Menge von gewerblich genutzten Gartengrundstücken oder nicht aus dem Gebiet des Amtes Rehna stammen, abzulehnen. Astwerk und Grünschnitt müssen getrennt abgegeben werden. Weiterhin ist die Abgabe auf 5 m³ pro Monat und Haushalt begrenzt.

Wann und wo kann ich meinen Grünschnitt abgeben?

Sammelstellen

  • Sammelstelle 1 – Rehna, Bülower Straße 65, 19217 Rehna

Öffnungszeiten von Anfang März bis Ende November mittwochs in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Sammelstelle 2 – Schlagresdorf, Neue Straße 10, 19217 Schlagsdorf (Schlagresdorf)

Öffnungszeiten ganzjährig von montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Zusätzliche Öffnungszeiten richten sich nach den Aushängen.

Welche Kosten fallen für mich an?

Für Einwohner aus dem Amtsbereich Rehna ist die Abgabe von Gartenabfällen ein kostenloser Service. Die anfallenden Kosten tragen die Gemeinden und der Abfallwirtschaftsbetrieb.

Darf ich denn weiterhin im März und Oktober meine Gartenabfälle verbrennen?

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in einer Verordnung geregelt. In Sinne der Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen ist das Verbrennen nur dann zulässig, wenn keine zumutbaren Alternativen vorhanden sind. Wir als örtliche Ordnungsbehörde vertreten daher eindeutig die Rechtsaufassung, dass durch Verrotten auf dem eigenen Grundstück, der kostenlosen flächendeckenden Grundschnittannahme und der Wahlmöglichkeit einer Biotonne in unserem Amtsbereich ausreichend Alternativen geschaffen wurden, die ein Verbrennen dieser pflanzlichen Abfälle ausschließen.

Anregungen und Kritik? Kritik und Anregungen richten Sie bitte an das Ordnungsamt Reh