Bekanntmachung -Baumschutzsatzung
Die Baumschutzsatzung der Gemeinde Utecht wurde 2015 aufgehoben.
Aus diesem Grund findet das Naturschutzausführungsgesetz des Landes M-V Anwendung. Gemäß § 18 sind Bäume mit einem Stammumfang von mindesten 100 cm, gemessen mit einer Hähe von 1,30 m über dem Erdboden, gesetzlich geschützt.
Dies gilt nicht für
- Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Plantagen, Linden und Buchen,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Wallnüssen und Eskastanie,
- Pappeln im Innenbereich,
- Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts,
- Wald im Sinne des Forstrechts,
- Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen.
Sofern die Fällung eines Baumes, der in Eigentum der Gemeinde Utecht steht, begehrt wird, ist der Antrag schriftlich beim Amt Rehna zu stellen.
Befindet sich der zu fällende Baum im Privateigentum, ist der Antrag vom Eigentümer des Baumes an das Biosphärenreservat Schaalsee, Wittenburger Chaussee 13 in 12246 Zarrentin zu stellen.
Quelle: www.rehna.de