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Utecht/Rothenhusen - Einer kurzfristigen Fertigstellung der Wakenitzbrücke von Rothenhusen steht nach Einschätzung der Behörden rechtlich nichts mehr im Wege. Die rasche Öffnung der Ost-West-Verbindung im Norden des Ratzeburger See ist trotzdem ungewiss. Um die fast fertige Brücke bei Utecht doch noch schnell freigeben zu können, hoffen die Behörden auf Verlängerung der Baufrist.
Gebaut werden darf nach den geltenden Zeitplänen nur bis zum 27. März, und bis dahin ist das Pensum nicht zu schaffen. Deshalb wollen die Behörden eine weitere Fristverlängerung zur Beendigung des Brückenbaus einholen, nachdem der ursprüngliche Zeitrahmen bis Ende Februar reichte und dann vom Landesbetrieb für Verkehr in Kiel um einen Monat verlängert wurde.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte den Baustopp am vergangenen Freitag beim Verwaltungsgericht Schleswig erwirkt. An diesem Mittwoch gab es ein weiteres Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin, und das Oberverwaltungsgericht Schleswig hob wie berichtet das Urteil der unteren Schleswiger Instanz wieder auf. Der BUND schätzt die rechtliche Lage weiterhin ganz anders als die Behörden ein. Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der Umweltschützern erklärte gestern, dass die gerichtlichen Entscheidungen der vergangenen Tage die Einhaltung der geltenden Bauzeitenfrist vorschrieben. Wolle man davon abweichen, müsse ein Planänderungsverfahren eingeleitet werden.
Dem widerspricht die Kreisverwaltung in Ratzeburg. Landrat Gerd Krämer bewertete die aktuelle Lage gestern so: „Nach dem Baustopp sind natürlich die Mitarbeiter der Baufirma abgezogen worden. Jetzt schaffen wir es nicht mehr, das alles wieder anlaufen zu lassen, um bis zum 27. März die Arbeiten abschließen zu können. Deshalb überlegen wir, mit einem weiteren Verfahren zu einer Genehmigungssituation zu kommen, die die Restbauarbeiten noch ermöglicht. Wir müssen das mit den Vertretern der beiden Straßenbau-Landesbetriebe von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern noch abstimmen. Natürlich muss eine solche Lösung auch juristisch wasserdicht sein. Vielleicht wissen wir Anfang nächster Woche mehr“.
Auf die Frage, ob sich die Behörden dazu mit den Umweltverbänden erneut an einen Tisch setzen würden, sagte der Chef der Kreisverwaltung: „Wir brauchen die Umweltverbände nicht, um eine Lösung zu finden, das müssen wir selbst schaffen. Die Umweltverbände brauchen wir dafür, dass sie diese Lösung nicht blockieren“. Dazu müsse man mit den Verbänden reden, „und dass haben wir ja in der Vergangenheit auch gemacht. Es war ja nicht so, dass da Sprachlosigkeit geherrscht hätte, keineswegs“. Die erneute Verlängerung der Baufrist wird beim Verkehrsministerium in Schwerin sowie beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr in Kiel beantragt.
Der BUND-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern interpretiert die seit vergangenem Freitag ergangenen drei Gerichtsentscheidungen so, dass seine eigenen Rechtspositionen bestätigt worden seien. Neue „Vergleichsverhandlungen“, hieß es gestern in der Pressemitteilung aus Schwerin, seien „aus Rechtsgründen derzeit unmöglich“. Der Fortgang der Dinge liege jetzt in der Hand der Behörden. Der BUND werde „die Umsetzung weiterhin sachlich begleiten“. Die Verantwortung für die gegenwärtige Situation hätten diejenigen, „die den gesetzlich festgeschriebenen Naturschutz im Wakenitztal missachtet haben“.
Grund für die im vergangenen Jahr in einem Mediationsverfahren vereinbarte Beschränkung der Bauarbeiten auf einen begrenzten Zeitrahmen sind ökologische Belange. Der Wakenitz-Bereich in Rothenhusen ist geschützter Lebensraum für seltene Tiere und Pflanzen. Quelle - Lübecker Nachrichten 20.03.2009 |