Wakenitzbrücke klemmt zwischen Justiz und Natur Drucken
Donnerstag, 19. März 2009 10:18

Rothenhusen/Schleswig - Darf an der Brücke in Rothenhusen jetzt doch weiter gebaut werden? Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes von gestern stiftet Verwirrung. Es bleibt unklar, ob es dort tatsächlich bald freie Fahrt gibt.

„Baustopp“ hieß es am Freitag an der fast fertigen neuen Wakenitzbrücke in Rothenhusen. Das Schleswiger Verwaltungsgericht hatte einem Widerspruch des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stattgegeben. Diese Entscheidung gilt seit gestern nicht mehr. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig hat einer Beschwerde des Kreises Herzogtum Lauenburg gegen die Entscheidung der ersten Instanz stattgegeben.Was diese juristische Entscheidung praktisch bedeutet und wie schnell die Bauarbeiten zumindest auf der Westseite der Wakenitz wieder aufgenommen werden könnten, war gestern jedoch völlig unklar. Nach Auskunft eines Sprechers des Oberverwaltungsgerichtes in Schleswig ist der Widerspruch des BUND zwar vollständig abgelehnt worden, das bedeute aber nicht automatisch, dass an der Brücke weiter gearbeitet werden dürfe. Der Senat kündigte an, er werde heute sein Urteil begründen. Aus dieser Begründung gehe dann hervor, ob die Brücke rasch zu Ende gebaut werden dürfe.


Karsten Steffen, der Sprecher der lauenburgischen Kreisverwaltung, sagte den LN gestern, dass man versuchen wolle, die Bauarbeiten „schnellstmöglich wieder aufzunehmen“. Das ist aber alles andere als einfach, weil die Mitarbeiter der Baufirmen nicht in Rothenhusen auf das Signal zum Weitermachen warten. Möglicherweise müssen sie zunächst von anderen Baustellen abgezogen werden. Zeit für die noch ausstehenden Arbeiten bleibt aus Naturschutzgründen nur noch bis zum 27. März.

Am Verwaltungsgericht Schwerin wird unterdessen nicht mehr zur Brücke verhandelt – vorerst. „Die Klage des BUND wurde abgewiesen, was mit der Sache an sich aber nichts zu tun hat“, sagte ein Pressesprecher. Das Bau-Ministerium in Schwerin hatte bereits einen Baustopp verhängt, als das Verwaltungsgericht in Schleswig der Forderung des BUND in Schleswig-Holstein entsprach.

Der Hamburger Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsiek bezeichnete als Rechtsvertreter des BUND das Schleswiger OVG-Urteil als „höchst überraschend“. Die gestrige Entscheidung der Schweriner Richter interpretierte Nebelsiek nicht als Niederlage für die Umweltschützer. Auf der Ostseite sei klar, dass dort nicht weiter gebaut werden dürfe. Der Rechtsexperte bezeichnete die juristische Lage als „verwirrend und kurios“ und erinnerte an die ursprüngliche Klage des BUND Mecklenburg-Vorpommern gegen das Brückenbauwerk. Dieses Verfahren ruht aufgrund der Mediation, in der sich die Parteien auf den Bauzeitenplan und auf andere Bedingungen geeinigt hatten. Angesichts der aktuellen Auseinandersetzungen müsse über die endgültige Rücknahme der Klage neu diskutiert werden. Gebe es dann nach jahrelangen Verhandlungen eine Entscheidung in der Sache, könnte das laut Nebelsiek sogar zur Konsequenz haben, dass die neue Brücke wieder abgerissen werden müsse.

Quelle - Lübecker Nachrichten 19.03.2009